BAYERN MÜNCHEN ULI HOENESS STEUERHINTERZIEHUNG
Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß muss sich in seiner Steueraffäre vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Oberlandesgerichts München II lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vom 30. Juli 2013 "unverändert" zur Hauptverhandlung zu.
Uli Hoeneß muss sich im kommenden Frühjahr wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II habe die Anklage gegen den Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München «unverändert» zugelassen, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts München am Montag mit. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung von der Zulassung der Anklage berichtet.
Nach Planung des Gerichts muss Hoeneß damit vom 10. März an auf der Anklagebank Platz nehmen. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine angesetzt, zudem ist die Vernehmung von vier Zeugen geplant. Die Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Juli Anklage gegen den 61 Jahre alten Vereinsboss erhoben.
Hoeneß hatte sich im vergangenen Januar selbst beim Finanzamt angezeigt. Trotz der Affäre behielt Hoeneß seine Posten beim Münchner Triple-Sieger. Einzelheiten zum Anklagevorwurf könnten «aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren» bis zur Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden, erklärte das Gericht am Montag weiter.

No comments:
Post a Comment